1. Allgemeines
1.1
Die Arnold GbR (Auto Tuning Shop - im folgenden:
Verkäuferin)
verkauft und liefert ausschließlich zu
ihren nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Anders lautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ihrer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Gegenüber Kaufleuten sind Erklärungen,
Zusagen und abweichende Vereinbarungen aus Rechtssicherheitsgründen
nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich geschlossen
werden.
1.2 Diese Verkaufs-
und Lieferbedingungen gelten für sämtliche zwischen der Verkäuferin
und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge,
unabhängig davon, ob diese Unternehmer oder
Verbraucher sind. Für Verträge zwischen
uns und Verbrauchern gelten zum Teil besondere
Bestimmungen, die im folgenden jeweils gesondert
ausgeführt sind. Zudem sind in diesem Falle
die besonderen Informationen und Belehrungen
bei Fernabsatzverträgen zu beachten.
1.3 Die Verkäuferin behält sich Konstruktions-
und Formatänderungen vor.
Für Druckfehler / Irrtümer übernimmt
sie keine Haftung.
2. Bestellungen
Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Verkäuferin wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung bzw. die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Verkäuferin ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Werktagen anzunehmen. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, der ordnungsgemäßen und inhaltlich richtigen Selbstbelieferung der Verkäuferin, soweit die Falsch- bzw. die Nichtlieferung nicht von der Verkäuferin zu vertreten ist.
Im Falle der mangelnden Verfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich darüber informiert sowie die gegebene Leistung an diesen zurückerstattet.
Eine Bestellung ist nur gültig mit Auftragsnummer
(2.Orderbestätigung) bzw.
bei
Direktzahlung per PayPal mit Zusendung der bestellten Artikel.
Der Verkäuferin bleibt es vorbehalten, Kunden
nicht zu beliefern.
Alle Bestellungen erfolgen stets vorbehaltlich
der Lieferfähigkeit.
3. Lieferung
Die
Verkäuferin behält sich technische Änderungen
sowie Preisänderungen, die vor Vertragsschluß feststehen
und dem Kunden vor Vertragsschluß mitgeteilt
werden, vor. Die Verkäuferin behält
sich eine Teillieferung vor, vorausgesetzt, daß die
Teillieferung im einzelnen von dem Käufer
verwendet werden kann.
4. Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von der Verkäuferin unverzüglich versandfertig gemacht. Bestellte Ware, die nicht zur ständigen Lagerware gehört und welche die Verkäuferin direkt beim Hersteller für den Käufer abruft, wird innerhalb 2 Wochen geliefert.
Siehe Ziffer 2. 5. Gewährleistung
und Beanstandungen
5.1 Beanstandungen
wegen offensichtlicher, bei Aufträgen
unter Kaufleuten auch erkennbarer Mängel,
müssen unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von einer Kalenderwoche nach
Abnahme der Verkäuferin schriftlich mitgeteilt
werden. Geschieht dies nicht, so sind Ansprüche
aufgrund dieser Mängel gegen uns ausgeschlossen.
Die rechtzeitige Absendung der schriftlichen
Mängelanzeige ist ausreichend.
5.2 Aus Garantieversprechen
von Herstellern können gegenüber der Verkäuferin
keine selbständigen Verpflichtungen hergeleitet
werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte
des Käufers bleiben davon unberührt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt - soweit
nicht für einzelne Produkte längere
Gewährleistungsfristen mit dem Käufer
vereinbart werden - zwei Jahre ab Übergabe
der Ware bei Neuwaren und ein Jahr ab Übergabe
der Ware bei gebrauchten Waren. Gegenüber
Kaufleuten beträgt die Gewährleistungsfrist
für gebrauchte und neue Waren ein Jahr ab Übergabe
der Ware.
Ist die Ware mangelhaft,
so kann der Käufer
nach seiner Wahl Nacherfüllung in Form der
Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer
mangelfreien Sache verlangen, vom Vertrag zurücktreten
oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz kann
der Käufer nur verlangen, wenn die Verkäuferin
den Mangel zu vertreten hat. Die Verkäuferin
ist berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern,
wenn diese für sie nur mit unverhältnismäßigen
Kosten verbunden ist.
Die Gewährleistung ist unter folgenden Umständen
ausgeschlossen:
-Bei Waren, die
von fremder Seite verändert,
bearbeitet oder Mängel ohne Zustimmung der
Verkäuferin beseitigt wurden, es sei denn,
der Käufer weist nach, daß der Mangel
nicht ursächlich auf die Veränderung,
Bearbeitung oder den Mangel zurückzuführen
ist;
-Wenn der Einbau
von Waren außerhalb einer
autorisierten Fachwerkstatt vorgenommen wird,
es sei denn, der Käufer weist nach, daß der
Mangel nicht ursächlich auf den Einbau zurückzuführen
ist.
6. Haftung
Unsere
Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist
beschränkt auf Schäden, die wir oder
unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich
oder grob fahrlässig oder bei der Verletzung
von für die Erfüllung des Vertragszweckes
wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig
herbeigeführt haben. In Fällen leichter
Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe
nach beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden,
die bei Vertragsschluß oder spätestens
bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar
waren.
7. Sorgfaltspflicht
Der
Käufer hat dafür Sorge zu tragen,
daß alle Änderungen und Umrüstungen
an seinem Fahrzeug, wenn es am öffentlichen
Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen
in seine Kfz-Papiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
eingetragen werden. Der Käufer muß das
Fahrzeug erforderlichenfalls bei dem Technischen Überwachungsverein
(TÜV) vorführen. Die Verantwortung
für die TÜV-Eintragung von umgebauten
Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin
behält sich das Eigentum
an den von ihr verkauften Waren sowie an allen
eingebauten Zubehör- und Ersatzteilen bis
zur vollständigen Bezahlung der ihr aufgrund
des Vertrages zustehenden Forderungen vor. Ist
der Käufer Kaufmann und bezieht er die Ware
im Rahmen des Betriebes seines Handelsgewerbes,
so dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung
aller Forderungen, die der Verkäuferin gegen
den Käufer aus den Geschäftsbeziehungen
mit ihm zustehen.
Bei vertragswidrigem
Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Verkäuferin
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und
die Herausgabe der unter ihrem Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren zu verlangen. Der Käufer
kann im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsbetriebes die Ware weiterveräußern.
Die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware
tritt der Käufer bereits jetzt mit allen
Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Der
Käufer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen
der Verkäuferin gegenüber ordnungsgemäß nachkommt,
ermächtigt, diese Forderungen für Rechnung
der Verkäuferin einzuziehen. Wird die Einziehungsermächtigung
widerrufen, ist der Käufer verpflichtet,
der Verkäuferin alle zum Einzug erforderlichen
Angaben zu machen und Unterlagen zu übergeben.
Ist der Käufer Kaufmann und hat er die
Vorbehaltsware von der Verkäuferin im Rahmen
seines Betriebes seines Handelsgewerbes bezogen,
so sind die Verkäuferin und ihre Bevollmächtigten
berechtigt, die Geschäftsräume ihres
Kunden zu betreten, seine Unterlagen zur Feststellung
der an die Verkäuferin abgetretenen Forderungen
einzusehen und die zur Geltendmachung, der an
sie abgetretenen Forderungen notwendigen Unterlagen
seinen Geschäftspapieren zu entnehmen bzw.
Kopien davon zu fertigen.
Wird die Vorbehaltsware
zusammen mit anderen Waren, die der Verkäuferin nicht gehören,
weiterverkauft oder zusammen mit Leistungen in
Rechnung gestellt, so gilt die Forderung des
Käufers gegen seine Abnehmer nur in Höhe
des Einzelbetrages bzw. der Einzelbeträge
inkl. Mehrwertsteuer als an die Verkäuferin
abgetreten, den bzw. die der Käufer seinem
Abnehmer in Rechnung gestellt hat. Unterscheidet
der Käufer bei der Rechnungsstellung an
seinen Abnehmer nicht zwischen der Vorbehaltsware
der Verkäuferin, anderen Waren und/oder
im Zusammenhang damit erbrachten Leistungen,
berechnet er seinem Abnehmer also nur einen Gesamtpreis,
so gilt die gesamte Forderung gegen seinen Abnehmer
als an die Verkäuferin abgetreten. Der Käufer
tritt bereits jetzt alle Ersatzansprüche
an die Verkäuferin ab, die er bei einem
eventuellen Untergang oder der Beschädigung
der Vorbehaltsware gegen Dritte erwirbt. Die
Ersatzansprüche dienen der Sicherung der
Verkäuferin. Für sie gelten die Vorschriften
dieses Abschnittes entsprechend.
Übersteigt der Wert aller bestehenden Sicherheiten
die Forderungen der Verkäuferin gegen den
Käufer nachhaltig um mehr als 20 %, so ist
die Verkäuferin auf Verlangen des Kunden
insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer
Wahl verpflichtet. Jede Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten
Dritter ist ohne die Zustimmung der Verkäuferin
unzulässig. Bei Pfändung der Vorbehaltsware
durch Dritte hat der Käufer dies der Verkäuferin
unverzüglich anzuzeigen.
9. Preise und Zahlungsbedingungen
Der
Versand erfolgt ausschließlich gegen
Nachnahme, Finanzierung, Vorkasse, PayPal, ICLEAR-Zahlung.
Die Preise der Verkäuferin verstehen sich
als Endpreise inklusive deutscher Mehrwertsteuer,
ausschließlich
Versandkosten, Zoll, Verpackungskosten und Versicherung.
Fallen Versankosten an, weil der Kunde eine Versendung
der Ware erwünscht, so hat er die Versandkosten
zu tragen. Die Versandkosten werden im Bestellformular
genau ausgewiesen. Im Falle eines Widerrufes
durch den Kunden, hat dieser auch die Rücksendungskosten
zu tragen, wenn der Bestellwert der zurück
zu gewährenden
Ware € 40,00 nicht übersteigt. Die
Höhe der Versandkosten finden Sie unter
dem Punkt ,Versandkosten' auf dem Online-Bestellformular.
Die Zahlung hat in bar, per Kreditkarte oder
durch Finanzierung zu erfolgen. Zahlungen sind - außer
bei Finanzierung des Kaufpreises - bei Abnahme
des Kaufgegenstandes, spätestens innerhalb
einer Woche nach Fertigstellung und Aushändigung
oder Übersendung der Rechnung ohne Abzug
zu leisten. Die Aufrechnung mit bestrittenen
und nicht rechtskräftigen Gegenansprüchen
ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden
unbeschadet weitergehender Rechte Verzugszinsen
in der tatsächlich entstandenen Höhe,
mindestens aber mit 5% p.a. über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
berechnet. Dem Käufer bleibt der Nachweis
einer niedrigeren, der Verkäuferin einer
höheren vorbehalten.
10. Gerichtsstand und Rechtswahl
10.1
Für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit den Verträgen zwischen
der Verkäuferin und Kaufleuten sowie zwischen
der Verkäuferin und Personen, die ihren
Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort
nicht im Geltungsbereich der deutschen Zivilprozeßordnung
haben, ist Gerichtsstand der Sitz der Verkäuferin.
10.2 Die Rechtsbeziehungen
zwischen der Verkäuferin
und dem Käufer aus oder im Zusammenhang
mit diesem Vertrag unterstehen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des
UN-Übereinkommens über den internationalen
Warenkauf (CISG).
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